Anträge

Einzelne Anträge

Die Verwaltung wird beauftragt digitale Endgeräte (Tablets / Laptops) für alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen der Stadt Lichtenau bis zum Beginn des Schuljahr 2020/2021 zu besorgen. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die hierfür verwendeten Mittel unter das Buchungskonto Corona Auswirkungen fallen.

Begründung:

Im Verlauf der Corona-Krise und den damit verbundenen Versuchen die Schülerinnen digital zu beschulen wurde sehr deutlich, wie groß die unterschiedlichen Bedingungen in Bezug auf den Zugang zu den digitalen Informationen der Schulen, die Schülerinnen und Schüler der Lichtenauer Schulen haben. Größtmögliche Bildungsgerechtigkeit zu schaffen sollte unser aller Ziel sein. Diese Bildungsinitiative ist in ihrer Wirkung nicht allein auf Epidemie-Zeiten beschränkt. Sie ist ein längst notwendiger Schritt in die digitale Zukunft der Schulen der Stadt Lichtenau.

Wir halten eine Überweisung des Antrags in den zuständigen Fachausschuss für wenig zielführend, da die Fachausschüsse derzeit kaum tagen und so die Ausstattung zum Beginn des kommenden Schuljahres nicht gewährleistet werden kann.

Ergebnis: Überweisung in den Fachausschuss

Update: Zustimmender Dringlichkeitsbeschluss am 27.07.2020 nach Förderung durch das Land NRW

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Haushaltsberatungen 2020 (19.11.2019)

Die Verwaltung gestaltet den Terminplan für die Beratungen so, dass zwischen Einbringung des Haushaltsplans und Abgabe der Anträge zum Haushalt den Fraktionen für die notwendige Beratung und Ausarbeitung der Anträge mindestens drei Wochen Zeit verbleibt.

Begründung:

Qualität vor Schnelligkeit!

Ergebnis: angenommen!

Die Verwaltung wird aufgefordert bei der nächsten Inspektion der städtischen Obstbäume diese mit einem Schild zu kennzeichnen, um Interessierten zu signalisieren, dass dieses Obst frei geerntet werden kann. Dazu werden eindeutige und genügend große Schilder angeschafft, mit denen Eigentümer von Obstbäumen auffordern: “Ernte mich”!

Begründung:

Das Obst an den städtischen Bäumen vergammelt, weil Bürger sich nicht trauen, es zu pflücken. Um der Befürchtung eines Vergehens zu entgehen zu wirken, ist es notwendig die Bürger zu informieren und ihnen das Beernten der markierten Bäume zu erlauben.

Auch Bürger, die nicht mehr selbst ernten können oder wollen, können mit einem Schild, das sie kostenfrei im Bürgerbüro abholen können, ihre Bäume zur Ernte freigeben.

Ergebnis: Angenommen, mit der Abwandlung, die Kennzeichnung der Bäume in der Lichtenau-App „Crossiety“ zu realisieren.

Die Stadt Lichtenau stellt ein ‘Energiestadt Lichtenau Ticket’ für die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Stadtgebiets zur Verfügung. Die Verwaltung wird aufgefordert mit dem Verkehrsverbund die notwendigen Vereinbarungen zu treffen. Begleitet wird die Einführung durch Marketinginstrumente, beispielsweise einem Flyer, der im Stadtgebiet und im Bürgerbüro verteilt wird oder durch eine zusätzliche Beschriftung am Bürgerbus. Hierzu werden 4.000 € in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Die Stadt Lichtenau betreibt im Auftrag der BVO zusammen mit dem Verein Lichtenau eMobil die Buslinie 488 innerhalb des Stadtgebiets. Bei den Stecken mit Kindern aus den Kindergärten und den Schulen ist die Auslastung gut. Auch die Strecke Lichtenau Holtheim wird teilweise gut angenommen. Es gibt aber immer noch Strecken, die der Bus teilweise leer zurücklegt. Hier sind besonders die Strecken innerhalb der Kernstadt, nach Ebbinghausen und nach Herbram Wald zu nennen. Diese Leerfahrten sind besonders den unangemessenen Preisen für die Beförderung geschuldet. Die Strecke von Hakenberg zum Einkaufszentrum kostet 2,30 für die einfache Fahrt. Auch wer zum Einkaufen von der Stadtmitte zum Einkaufszentrum fahren möchte, zahlt für die Hin- und Rückfahrt 2,80 EUR.

Die Auslastung kann mit geringem finanziellem Aufwand gesteigert werden. Der Bürgerbus hat in den letzten 12 Monaten ca. 200 Fahrkarten innerhalb Lichtenau verkauft, Tarifgebiet 0 und 1. Das entspricht einem Entgelt von 570,00 EUR pro Jahr. Bei einem Energiestadt Lichtenau Ticket muss die BVO für diese Fahrten entschädigt werden. Wir schätzen, dass sich der Anteil der BVO auf das vierfache des Bürgerbusses beläuft, entsprechend würden Kosten von ca. 2.280,00 EUR pro Jahr entstehen. Die Kosten für den Bürgerbus müssen nicht erstattet werden. Die in den Haushalt einzustellenden 4.000 € begründen sich durch die bisher nur geschätzten Kosten zuzüglich des notwendigen Marketings.

Für die Darstellung der Energiestadt Lichtenau innerhalb der Stadtbevölkerung als auch in der Außendarstellung wird das Energiestadt Lichtenau Ticket viele positive Auswirkungen haben! Wanderer, welche in Blankenrode übernachten, kommen kostenlos zum Einkaufen nach Lichtenau und zurück. Touristen oder Seminarteilnehmer von Enercon oder Mitarbeiter des TZL haben die Möglichkeit, kostenlos ins Kaffee beim Einkaufszentrum zu pendeln. Besonders im Winter können Grundschulkinder z.B. von der Haltestelle Pater-Philotheus-Str. zur Grundschule fahren und müssen nicht wie jetzt vielfach einzeln mit dem eigenen PKW gebracht werden. Ebenso könnte das um sich greifende Elterntaxi zur Realschule, welches schon jetzt immense Probleme bereitet, obsolet werden. Ältere Mitbürger, welche den Weg zum Einkaufszentrum oder zum Arzt ohne Auto nicht mehr schaffen, müssten sich nur noch bis zur nächsten Bushaltestelle bemühen. Gleichzeitig wird die Parksituation entschärft.
(Die Menge der einzusparenden CO2-Äquivalente kann u.a. wegen der gering bemessenen Beratungszeit nicht ausgewiesen werden.)

Ergebnis: angenommem!

In neu auszuweisenden Baugebieten werden 5 – 10% der Fläche für Mietwohnungsbau reserviert. Für diese Grundstücke sind Beschränkungen in den Bauordnungen gemäßigt zu lockern. Sollte sich nach fünf Jahren kein entsprechender Investor gefunden haben, sind die reservierten Grundstücke wieder dem allgemeinen Baugrundstücksmarkt zuzuschlagen.

Begründung:

Die Nachfrage nach Mietwohnungen steigt auch in Lichtenau ständig, dies findet jedoch derzeit kaum Berücksichtigung bei der Ausweisung von Baugebieten. Auch die Stadt Lichtenau muss ein Interesse daran haben, günstigen Wohnraum für junge Menschen anbieten zu können, welche noch nicht in der finanziellen Lage sind, Häuser zu bauen. Wer dann schon in Lichtenau zur Miete wohnt, wird sich später sicherlich zunächst hier nach einem Baugrundstück umschauen.

Wir haben bewusst eine Spanne von 5 – 10% vorgeschlagen, damit die reservierte Mietbaufläche ggf. in passende allgemeine Baugrundstücke aufgeteilt und vermarktet werden kann.
Die genannte Frist von fünf Jahren ist im Einzelfall den unterschiedlichen Gegebenheiten der Dörfer anzupassen. Gleiches gilt für die notwendige Lockerung in den Bauvorschriften, welche jedoch die Gesamtansicht des neuen Baugebietes nicht wesentlich beeinträchtigen soll.
Da jede Ausweisung von Baugebieten im Bau- und Planungsausschluss vorberaten und im Rat beschlossen wird, ist eine passende Lösung für jedes neue Baugebiet möglich.
Anzupassen ist selbstverständlich auch der Preis für die Grundstücke für Mietwohnungsbau. Bei der stark gestiegenen Nachfrage ließe sich unseres Erachtens ein deutlich höherer Preis bei der Veräußerung von Mitbauflächen erzielen. Ob dieser der Stadtkasse zu Gute kommt oder – über die Baugebietsfläche verteilt – die Preise für die allgemeinen Baugrundstücke drückt, sollte grundsätzlich in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden.

Ergebnis: Überweisung an den Bau- und Planungsausschuss (bisher keine Beratung)

In den Haushalt der Stadt Lichtenau wird eine halbe Stelle zusätzlich für Kulturarbeit eingestellt

Begründung:

Die Kommune Lichtenau wächst durch die gute Akzeptanz ihrer Baugebiete stetig. Um der wachsenden Bevölkerung mit unterschiedlichen kulturellen Interessen eine gute Integration in der Kommune zu ermöglichen bedarf es Angebote und Möglichkeiten diese Interessen einzubringen.
Neben den bisher qualitativ guten Angeboten in allen kulturellen Sparten, die im Wesentlichen durch Lichtenauer Vereine abgebildet werden, bedarf es weiterer Angebote. Zunächst sollte in einem kulturellen Portfolio der Stadt Lichtenau das Angebot dargestellt werden, um hierauf aufbauend weitere Angebote zu erschließen.
Die Bedürfnisse der Lichtenauer Jugendlichen nach alternativen Angeboten zu den bisherigen sollte hierbei besonders in den Fokus genommen werden.
Um dieser Aufgabe zufriedenstellend nachzukommen bedarf es personeller Ressourcen über die Kommune Lichtenau derzeit nicht verfügt.
Es kann nur im Interesse aller sein, wenn alle Lichtenauer Bürger sich auch in kultureller Hinsicht in unserer Kommune angenommen und wohl fühlen.

Ergebnis: abgelehnt

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit kommunale Dachflächen für die Anlage von Gründächern geeignet sind.

Begründung:

„Der Klimawandel stellt die Städte vor enorme Herausforderungen. Die Zunahme extremer Wetterereignisse (ausgedehnte Hitzeperioden, starke Unwetter, Hochwasser) wird sich auf die urbanen Ballungsgebiete aufgrund ihrer Bevölkerungs – und Bebauungsdichte und der hohen Wertekonzentration besonders stark auswirken. Um die bereits vorhandenen negativen Auswirkungen abzumildern und Pufferkapazitäten für die prognostizierte Verstärkung des Klimawandels zu schaffen, müssen die kommunalen Entscheidungsträger deshalb in einer Doppelstrategie Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgeanpassung miteinander kombinieren. Als Modul einer klimawandelangepassten Stadt- und Raumentwicklung kommt der Dachbegrünung dabei besondere Bedeutung zu.
Die positiven Wirkungen begrünter Dächer umfassen unter anderem die Bindung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die Verringerung des urbanen Hitzeinsel –Effektes („urban heat island“- effect) und die Entlastung der Kanalisation. Gleichzeitig erhöhen Gründächer die Lebensqualität der Stadtbewohner und unterstützen Aspekte des Artenschutzes. Ein gezielter Ausbau der grünen Infrastruktur auf den städtischen Dachflächen wird deshalb von vielen Kommunen als wichtiger Baustein einer zukunftsorientierten Städteplanung angesehen.“ (Quelle: Kommunale Gründach-Strategien)

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat einen Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen erarbeitet, in dem ein Kompendium der besten Methoden zur Gründachförderung mit sehr engem Praxisbezug an die Hand gegeben wird. Unser Antrag zielt darauf ab, dass die Verwaltung die Möglichkeiten, die sich uns eröffnen prüft, damit wir dann für uns geeignete Maßnahmen ergreifen.

Ergebnis: angenommen!

Die Ortstafeln der Stadt Lichtenau werden mit dem Zusatz „Energiestadt“ versehen

Begründung:

Lichtenau wird sowohl in weiten Teilen der Bevölkerung als auch in der Presse als „Energiestadt“ wahrgenommen und kommuniziert. Die durchweg positive Entwicklung der letzten Jahre für die Stadt gründet sich vor allen Dingen auf Erfolge, welche im Zusammenhang mit dem Begriff „Energiestadt“ zu sehen sind: Bürger- und Energiestiftung, Gewerbesteuereinnahmen, ENERCON-Schulungszentrum, Energie-Campus, um nur einige Beispiele zu nennen.
Dabei sind viele Fortschritte erst durch die Synergieeffekte ermöglicht worden, welche sich unter dem Begriff „Energiestadt“ subsummieren lassen. Wir sollten diese Erfolge mit Stolz auch nach außen zeigen und unsere Ortstafeln entsprechend kennzeichnen.
Die finanziellen Belastungen sind als geringfügig anzusehen.

Ergebnis: angenommen!

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Haushaltsberatungen 2019 (28.11.2018)

Die Ortstafeln der Kernstadt Lichtenau werden mit dem Zusatz „Energiestadt“ versehen

Begründung:

Lichtenau wird sowohl in weiten Teilen der Bevölkerung als auch in der Presse als „Energiestadt“ wahrgenommen und kommuniziert. Die durchweg positive Entwicklung der letzten Jahre für die Stadt gründet sich vor allen Dingen auf Erfolge, welche im Zusammenhang mit dem Begriff „Energiestadt“ zu sehen sind: Bürger- und Energiestiftung, Gewerbesteuereinnahmen, ENERCON-Schulungszentrum, Energie-Campus, um nur einige Beispiele zu nennen.
Dabei sind viele Fortschritte erst durch die Synergieeffekte ermöglicht worden, welche sich unter dem Begriff „Energiestadt“ subsummieren lassen. Wir sollten diese Erfolge mit Stolz auch nach Außen zeigen und unsere Ortstafeln entsprechend kennzeichnen.
Wir GRÜNEN möchten den Zusatz „Energiestadt“ zunächst auf die Kernstadt Lichtenau begrenzen. Die anderen Ortsteile sollten selbst entscheiden, wie sie ihre Ortstafeln gestalten. Ob mit alten, plattdeutschen Namen, und / oder mit „Energiestadt“ oder ohne Zusatz: Diese Entscheidung sollte ermöglicht, aber vor Ort entschieden werden.
Die finanziellen Belastungen sind als geringfügig anzusehen.

Ergebnis: abgelehnt

In Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete ist das Anlegen bepflanzter Vorgärten/Gärten vorzusehen.

Begründung:

Wie sich an zahlreichen Beispielen in unseren Neubaugebieten zeigt, greift auch in Lichtenau der Trend um sich, Vorgärten/Gärten vegetationsfrei mit Schotter, Kies oder Splitt zu gestalten. Hintergrund ist vielfach ein erhoffter, reduzierter Pflegeaufwand. Über den Zeitraum einiger Jahre ist dieser Zustand jedoch nicht zu halten. Dann ist der zwischen den Steinen sprießenden Vegetation nur noch durch aufwändiges und teures Abräumen oder durch den unzulässigen Einsatz von Totalherbiziden beizukommen. Die zunehmende Versiegelung von Flächen trägt außerdem dazu bei, dass für Pflanzen und Tiere weniger Freiräume bleiben, Hitzeinseln entstehen und die Luftqualität leidet. Darüber hinaus haben Stein- und Schottergärten negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und den Wasserhaushalt im Boden. Begrünte Flächen dahingegen sind in der Lage Feinstaub und Wasser zu speichern und liefern saubere, frische Luft.
Ein abwechslungsreich bepflanzter Garten trägt zur Regulierung des lokalen Mikroklimas bei. In einer entsprechenden Bepflanzung finden Schmetterlinge, Wildbienen und Vögel einen idealen Lebensraum und die Gartenbesitzer profitieren vom angenehmen Klima.

Wir verweisen zudem auf die strikten Vorgaben der BauO NRW, hier §9 Abs.1.

Ergebnis: abgelehnt

Neubaugebiete werden in der Regel als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen

Begründung:

Verkehrsberuhigte Bereiche, auch Wohnstraße oder Spielstraße genannt, dienen der Sicherheit und der Lebensqualität aller Bewohner dieses Bereichs. Sämtliche Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger, spielende Kinder) haben die gleichen Rechte und Pflichten, welche mit „gegenseitiger Rücksichtnahme“ treffend beschrieben sind. Fahrzeuge dürfen sich nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) bewegen. Dies sollte jedem Fahrer auf den letzten Metern zumutbar sein.
Verkehrsberuhigte Bereiche kommen in der Regel ohne (abgesenkte) Bordsteine aus. Dies bedeutet auch einen Sicherheitsgewinn für mobilitätseingeschränke Personen wie Nutzer von Rollstühlen oder Rollatoren oder Kinder mit Spielgeräten wie Bobby-Car oder Rollern.
Zubringerstraßen zu den Wohngebieten sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Der Endausbau einer Straße als verkehrsberuhigter Bereich muss nicht zwingend teurer sein als beispielsweise eine „Tempo-30-Zone“.

Ergebnis: angenommen!